Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 2026-10-05-r2 1. Anbieter und Geltungsbereich Vertragspartner ist die Vexura UG (haftungsbeschränkt), Lerchenweg 8, 91555 Feuchtwangen, Deutschland, vertreten durch den Geschäftsführer Julien Michell Herwig, Amtsgericht Ansbach HRB 8264. Kontakt: info@vexura.eu, Telefon +49 151 20932377. Diese Bedingungen gelten für neu abgeschlossene Hostingverträge. Inhalt und Umfang der Leistung ergeben sich vorrangig aus der konkreten Produktbeschreibung, der Bestellung und ausdrücklich getroffenen individuellen Vereinbarungen. Die Nutzungsrichtlinie ergänzt diese Bedingungen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang; zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Für bereits geschlossene Verträge gilt die jeweils wirksam vereinbarte Fassung. Die Veröffentlichung einer neuen Fassung ändert bestehende Verträge nicht automatisch. 2. Bestellung und Vertragsschluss Die Darstellung der Produkte ist eine Aufforderung zur Bestellung. Mit Betätigung der eindeutig als zahlungspflichtig bezeichneten Bestellschaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt durch unsere ausdrückliche Annahme oder die Bereitstellung der bestellten Leistung zustande. Eine reine Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme, soweit sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet wird. Vor der Bestellung können Eingaben geprüft und geändert werden. Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsbedingungen und Bestelldaten werden dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt. Preise, gewählte Ressourcen und Laufzeit werden vor der Bestellung angezeigt. Unser Angebot richtet sich an Personen ab 16 Jahren. Minderjährige benötigen die gesetzlich erforderliche Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter; die gesetzlichen Regeln über die Geschäftsfähigkeit bleiben maßgeblich. 3. Leistungen und Verantwortung Vexura stellt die vereinbarten Ressourcen und Verwaltungsfunktionen bereit. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg oder eine Eignung für nicht vereinbarte Spezialzwecke wird nicht zugesagt. Vereinbarte Beschaffenheiten, Backupleistungen, Verfügbarkeiten und gesetzliche Gewährleistungsrechte werden dadurch nicht eingeschränkt. Der Kunde ist für seine Inhalte, zulässige Nutzung, Zugangsdaten und die Administration selbst verwalteter Systeme verantwortlich. Vexura bleibt für die eigenen vertraglichen und gesetzlichen Pflichten verantwortlich. Sicherheitsrelevante Wartungen erfolgen unter angemessener Berücksichtigung der Kundeninteressen; planbare erhebliche Unterbrechungen werden möglichst vorab angekündigt. Bei technischen Mängeln kann sich der Kunde an den Support wenden. Die gesetzlichen Rechte, insbesondere auf Nacherfüllung, Minderung, Vertragsbeendigung und Schadensersatz, bleiben bestehen. Für digitale Produkte gelten die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen einschließlich gegebenenfalls geschuldeter Aktualisierungen. 4. Preise, Guthaben und Erstattungen Für Verbraucher angezeigte Preise sind Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer; derzeit beträgt diese grundsätzlich 19 %. Zusätzliche Entgelte werden vor der Bestellung ausdrücklich ausgewiesen. Abgerechnet wird im Prepaid-Verfahren: Die vereinbarte Leistung wird vorab aus dem Team-Guthaben bezahlt. Ohne ausreichendes Guthaben erfolgt keine kostenpflichtige Verlängerung und es entsteht daraus kein negativer Guthabenstand. Guthaben gehört zum jeweiligen Team. Der Kunde muss sicherstellen, dass zur Zahlung berechtigte Teammitglieder nur im erlaubten Umfang handeln. Rechnungen über Einzahlungen werden der zahlenden Person zugeordnet. Zahlungsanbieter werden im jeweiligen Zahlungsvorgang angezeigt. Nicht verbrauchtes, tatsächlich eingezahltes Guthaben verfällt nicht allein durch eine Kündigung. Bei Beendigung der Geschäftsbeziehung kann dessen Auszahlung verlangt werden; rechtmäßig bestehende Gegenforderungen können nach den gesetzlichen Regeln berücksichtigt werden. Unentgeltliche Boni sind kein eingezahltes Guthaben und werden nur nach den vorab mitgeteilten Bonusbedingungen ausgezahlt. Gesetzliche Erstattungs- und Widerrufsrechte bleiben uneingeschränkt bestehen. Eine Erstattung erfolgt grundsätzlich über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel. Wurde die Produktbestellung aus Team-Guthaben bezahlt, wird sie auf dieses Guthaben zurückgebucht. Bei Widerruf einer Guthabenaufladung wird der betroffene Betrag über den ursprünglichen Zahlungsweg erstattet; eine doppelte Erstattung ist ausgeschlossen. 5. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung Der bezahlte Nutzungszeitraum ergibt sich aus der Bestellung und wird im Kundencenter angezeigt. Ohne erfolgreiche Verlängerung endet die Nutzbarkeit mit dem Ablaufdatum. Die automatische Verlängerung ist nur aktiv, wenn sie wirksam vereinbart bzw. vom Kunden eingeschaltet wurde. Sie kann im Kundencenter ausgeschaltet werden. Fehlendes Guthaben verhindert die Verlängerung auch bei eingeschalteter Automatik. Eine ordentliche Kündigung ist über die öffentlich zugängliche Funktion „Verträge hier kündigen“, per E-Mail oder auf anderem rechtlich zulässigem Weg möglich. Ohne abweichende wirksame Vereinbarung wirkt sie zum Ende der bezahlten Laufzeit. Zwingende Verbraucherschutzregeln zu Vertragslaufzeit und Verlängerung, insbesondere § 309 Nr. 9 BGB, bleiben unberührt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Individuell vereinbarte Mindestlaufzeiten, monatliche Sonderpreise und etwaige Folgepreise gelten nur im vereinbarten Umfang. Eine interne Hinterlegung durch Vexura ersetzt keine Vereinbarung mit dem Kunden. Preisänderungen für bestehende Verträge erfolgen nicht allein durch Schweigen des Kunden. 6. Ablauf, Sperrung und Daten Bei Ablauf einer nicht verlängerten Hosting-Leistung wird diese abgeschaltet und die Verwaltung gesperrt. Für neu nach diesen Bedingungen geschlossene Verträge bleiben die Produktdaten grundsätzlich noch drei Tage ab Ablauf erhalten. Innerhalb dieser Frist ist eine Verlängerung möglich, soweit keine andere rechtmäßige Sperre besteht. Danach werden die Produktdaten aus den produktiven Systemen gelöscht. Vorhandene interne Notfallsicherungen unterliegen gesondert der in Abschnitt 10 beschriebenen Siebentagesrotation und verlängern weder die Produktlaufzeit noch die Verlängerungsfrist. Ein fortlaufender Zugriff während der Sperre wird nicht zugesagt; eine notwendige Datenausgabe ist unverzüglich beim Support anzufragen. Für Altverträge mit einer vereinbarten längeren Sicherungsfrist gilt weiterhin diese längere Frist. Gesetzliche Herausgabe-, Übertragungs- und Aufbewahrungspflichten sowie ausdrücklich vereinbarte Datenausgabefristen gehen der allgemeinen Löschregel vor. Daten einer ordnungsgemäß eingeleiteten Anbieterwechselphase werden nicht durch die allgemeine Dreitagesregel vorzeitig gelöscht. Die Dreitagesregel beschreibt die Aufbewahrung von Hosting-Produktdaten, nicht die Registrierung oder Wiederherstellungsfristen von Domains. Domainablauf, Transfer und Wiederherstellung richten sich zusätzlich nach der jeweiligen Vergabestelle und den bei Bestellung mitgeteilten Bedingungen. 7. Datenexport und Anbieterwechsel Soweit ein Produkt ein Datenverarbeitungsdienst im Sinne der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) ist, unterstützen wir den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene Infrastruktur nach deren Vorgaben. Wechselwünsche können unter Angabe des betroffenen Dienstes an info@vexura.eu oder über ein Supportticket gerichtet werden. Ein Wechsel in diesem Verfahren kann auch vor Vertragsende vorbereitet werden. Die Ankündigungsfrist für die Einleitung des Wechselprozesses beträgt höchstens zwei Monate. Der Übergangszeitraum beträgt grundsätzlich höchstens 30 Kalendertage. Gesetzlich zulässige Verlängerungen wegen technischer Unmöglichkeit werden rechtzeitig begründet und mitgeteilt; gesetzliche Verlängerungsrechte des Kunden bleiben erhalten. Wir unterstützen den Wechsel angemessen, wahren währenddessen Sicherheit und Kontinuität und informieren über bekannte Risiken. Exportierbar sind die vom Kunden eingebrachten Daten und digitalen Vermögenswerte einschließlich der durch dessen Nutzung entstandenen exportierbaren Daten und Metadaten. Ausgenommen sind rechtmäßig geschützte interne Daten und Geschäftsgeheimnisse des Anbieters, soweit die Ausnahme den Wechsel nicht behindert. Je nach Produkt stehen Datei- und Datenbankexport, Verwaltungs-APIs oder ein über den Support abgestimmter Export in einem gängigen maschinenlesbaren Format zur Verfügung. Bei Infrastrukturleistungen wird die gesetzlich erforderliche funktionale Gleichwertigkeit unterstützt. Nach Ende des Übergangszeitraums besteht für erfasste Dienste eine Datenabrufphase von mindestens 30 Kalendertagen. Anschließend werden die Daten nach Abschluss des Wechsels gelöscht, soweit keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen. Details zu Exportumfang, Format, Zugriff und Terminen werden vor Beginn des Wechsels bestätigt. Vexura erhebt keine zusätzlichen Wechselentgelte; bereits vereinbarte laufende Entgelte bis zur wirksamen Beendigung bleiben vorbehaltlich gesetzlicher Rechte bestehen. 8. Domains Domainregistrierungen und Transfers setzen Verfügbarkeit, korrekte Inhaberdaten und gegebenenfalls die Zustimmung der bisherigen Inhaber voraus. Vexura übermittelt die hierfür erforderlichen Daten an die beteiligten Registrare und Vergabestellen. Zusätzliche Registrierungsbedingungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie vor Abgabe der Bestellung zugänglich gemacht und wirksam einbezogen wurden. Die gewünschte Registrierung kann erst nach Bestätigung durch die Vergabestelle zugesagt werden. Der Kunde hält Kontaktdaten aktuell und prüft selbst, ob die gewählte Domain Rechte Dritter verletzt. Vexura übernimmt keine pauschale Gewähr für die rechtliche Zulässigkeit einer Domain. Laufzeit, Verlängerungskosten und gegebenenfalls kostenpflichtige Wiederherstellung werden vor dem betreffenden Auftrag mitgeteilt. Die technische Aktivierung einer Domain beseitigt ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht automatisch. 9. Missbrauch und Einschränkungen Bei konkreten rechtswidrigen Inhalten, erheblichen Vertragsverletzungen oder akuten Gefahren dürfen verhältnismäßige Maßnahmen zum Schutz des Dienstes und Dritter ergriffen werden. Soweit zumutbar und gesetzlich zulässig, erfolgt vorher eine Aufforderung zur Abhilfe. Eine bloße unbelegte Meldung führt nicht automatisch zur Sperrung. Betroffene Kunden erhalten die gesetzlich erforderliche Begründung und Informationen über mögliche Rechtsbehelfe, soweit keine gesetzliche Ausnahme besteht. Beanstandungen können an abuse@vexura.eu gerichtet werden. Zwingende gerichtliche oder behördliche Anordnungen werden beachtet. Eine Beschwerde verkürzt keine gesetzlichen Fristen oder Rechte. 10. Datensicherung und Haftung Der Kunde sollte unabhängige Sicherungskopien seiner Daten erstellen. Bei Produkten mit entsprechender Backupfunktion können Kunden Sicherungen selbst erstellen und automatisierte Aufgaben planen. Diese Kundenbackups werden auf eigener, geografisch redundant betriebener Backup-Infrastruktur in Deutschland und den Niederlanden gespeichert. Der gebuchte Leistungsumfang und die gewählte Konfiguration bestimmen die verfügbaren Funktionen und Grenzen. Die nachfolgende Aufbewahrungsdauer interner Notfallsicherungen gilt nicht pauschal für Kundenbackups. Vereinbarte Backup- und Wiederherstellungsleistungen bleiben geschuldet. Zusätzlich erstellt Vexura alle zwei Stunden interne Notfallsicherungen, die sieben Tage aufbewahrt und danach im Rahmen der Sicherungsrotation gelöscht oder überschrieben werden. Diese Sicherungen dienen der Wiederherstellung der Infrastruktur und ihrer Daten nach schwerwiegenden Ausfällen bis hin zum vollständigen Verlust der produktiven Hardware. Sie werden Kunden nicht als herunterladbare Backupkopien oder als regulärer Dienst zur Wiederherstellung einzelner Dateien bereitgestellt. Sie ersetzen nicht die kundenseitige Datensicherung. Gesetzliche Rechte und Pflichten sowie ausdrücklich vereinbarte Leistungen bleiben unberührt. Aus dem Sicherungsrhythmus folgt keine gesonderte Garantie für eine bestimmte Wiederherstellungsdauer oder einen bestimmten maximalen Datenverlust. Vexura haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz, und im Umfang einer übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Eine Haftung des Kunden für Inhalte oder Handlungen Dritter setzt die gesetzlichen Voraussetzungen voraus; eine verschuldensunabhängige pauschale Freistellung wird nicht vereinbart. 11. Widerruf und Datenschutz Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht nach der gesonderten Widerrufsbelehrung zu. Ein sofortiger Leistungsbeginn erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch. Gesetzlicher Wertersatz setzt die dafür erforderliche Information und Erklärung voraus. Bei laufenden Hostingdiensten bedeutet der Beginn der Bereitstellung allein keinen Verlust des Widerrufsrechts. Über die Verarbeitung von Kunden- und Nutzungsdaten informiert die Datenschutzerklärung. Soweit Vexura personenbezogene Daten im Auftrag eines datenschutzrechtlich Verantwortlichen verarbeitet, ist vor dieser Nutzung ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO erforderlich. Die Bezeichnung als Privatkunde ersetzt diese Prüfung nicht. Für rein persönliche oder familiäre Tätigkeiten kann die Haushaltsausnahme greifen. Ein AVV ist erst nach tatsächlichem elektronischem Abschluss vereinbart. 12. Schlussbestimmungen Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nach den gesetzlichen Regeln unberührt. Gerichtsstände richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften; eine ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung zulasten von Verbrauchern wird nicht getroffen. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Gesetzlich zwingende Streitbeilegungs- oder Beschwerderechte bleiben bestehen.